Ombudsfrau der Aufbaugilde-Gruppe

Compliance-Management der Aufbaugilde Heilbronn und ihrer Tochterunternehmen

Integrität und regelkonformes Verhalten ist eine wesentliche Grundlage unserer Arbeit / Erfolges. Daher hat die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Regularien sowie des Verhaltenskodex für uns oberste Priorität.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Mitarbeiter*innen, Klienten*innen, Teilnehmer*innen, Schüler*innen, Geschäftspartnern*innen und Dritten Kenntnis zu erhalten und dieses zu unterbinden.
Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist vor allem die Prävention von Missständen und Risiken das Ziel des Hinweisgebersystems. Hinweise von Mitarbeitern*innen, Klienten*innen, Teilnehmer*innen, Schüler*innen, Geschäftspartner*innen und Dritten können zur Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und zum Abstellen von Missständen führen.

Interne Meldestelle der Aufbaugilde und ihrer Tochterunternehmen

Mit einem Hinweisgebersystem bietet die Aufbaugilde-Firmengruppe (im Folgenden Aufbaugilde genannt) allen Mitarbeitern*innen, Klienten*innen, Teilnehmer*innen, Schüler*innen, Geschäftspartnern*innen und Dritten eine Möglichkeit, um legales Verhalten in der Aufbaugilde sicherzustellen und Verstöße aufzudecken.
Liegen Verdachtsmomente für Fehlverhalten im Bereich strafbarer Handlungen, wie zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Freiheitsberaubung, Nötigung und sexuelle Belästigung oder anderen schweren Unregelmäßigkeiten bei der Aufbaugilde vor, steht jedem Hinweisgebenden die Möglichkeit offen, sich an die internen Ansprechpersonen für Compliance der Aufbaugilde und/oder an die Vertrauensanwältin der Aufbaugilde zu wenden.
Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht schützt die Vertrauensanwältin die Hinweisgebenden vor einer Offenlegung ihrer Identität. Der Name des/der Hinweisgebenden darf gegenüber der Aufbaugilde nicht offengelegt werden, es sei denn, der/die Hinweisgebende wünscht dies und stimmt dem ausdrücklich zu.
Die internen Ansprechpersonen für Compliance haben sich ebenso freiwillig zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Daneben besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (beispielsweise dem Bundesamt der Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und andere abzugeben. 
Hinweisgebenden Personen wird empfohlen, zunächst die interne Meldestelle der Aufbaugilde zu nutzen. 
Fragen hierzu können Sie gerne zunächst an die internen Ansprechpersonen für Compliance oder an die Vertrauensanwältin richten.
Eine Offenlegung von Hinweisen z.B. in Medien und sozialen Netzwerken ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig Wir empfehlen daher zuvor eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ein missbräuchlicher Umgang des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis das Fehlverhalten erwiesen ist. Der vertrauliche Umgang mit Hinweisen hat für die Aufbaugilde oberste Priorität.

Ansprechpersonen im Compliance Management System (CMS) der Aufbaugilde-Firmengruppe

Vertrauensanwältin – Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob

Seit August 2023 steht Frau Dr. Caroline Jacob als Vertrauensanwältin im Auftrag der Aufbaugilde zur Verfügung. Sie ist die Ansprechpartnerin unserer internen Meldestelle für potenzielle Hinweisgebende, die einen Verdacht auf eine Straftat oder auf eine andere schwere Unregelmäßigkeit melden möchten. Die Vertrauensanwältin ist telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über ein besonders geschütztes Kontaktformular erreichbar und steht für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. In einem Gespräch können Fragen beantwortet und Hinweisgebende beraten werden. Kosten entstehen dem/der Hinweisgebenden hierfür in keinem Fall.
Durch ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist der Schutz des/der Hinweisgebenden vollumfänglich sichergestellt:
Nur Informationen, die von Hinweisgebenden freigegeben wurden, dürfen nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin an die interne Ansprechperson für Compliance weitergeleitet werden. 

Auch darf der Name des/der Hinweisgebenden nur dann genannt werden, wenn ein ausdrückliches Einverständnis hierzu erklärt wurde.

Kontaktdaten zu dem Hinweisgebersystem der Aufbaugilde-Firmengruppe:

Vertrauensanwältin:
Buchert, Jacob & Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt a. Main
Telefon: 069-71033330 oder 06105-921355
Telefax: 069-71034444
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de

Hinweise an die Vertrauensanwältin können auch über ein SSL-verschlüsseltes Kontaktformular auf der Webseite von Buchert, Jacob & Partner gegeben werden.
Dr. Caroline Jacob wird bei Abwesenheit von Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten, so dass eine zuverlässige Bearbeitung gewährleistet ist.

Ausführliche Informationen zu den Ombudspersonen / Vertrauensanwält*innen in Frankfurt am Main finden Sie hier.